Code of Conduct

Entwurf v0.3 – noch nicht beschlossen. Dieser Code of Conduct ist ein Vorschlag zur Diskussion im Verein. Markierungen wie [PLATZHALTER: …] und [VORSCHLAG …] zeigen, was vor einem Beschluss noch geklärt werden muss.

1. Warum es diesen Code gibt

Seit 2010 ist der Attraktor in Hamburg ein Ort – heute im Eschelsweg in Altona –, an dem Menschen gemeinsam löten, fräsen, nähen, töpfern, programmieren, drucken, reparieren und ihr Wissen weitergeben. Der Verein ist gemeinnützig und wird von seinen Mitgliedern getragen: Wir stellen Räume, Werkzeug und Maschinen bereit und teilen unser Wissen an offenen Abenden wie dem Basteldonnerstag, in Workshops und im Austausch untereinander. Das klappt nur, wenn sich alle hier sicher genug fühlen, um Fragen zu stellen, Fehler zu machen und Unbekanntes auszuprobieren.

Schon unsere Satzung heißt in § 2 alle Technikbegeisterten und Kreativen willkommen – unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Nationalität, sozialer Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung. Dieser Code of Conduct beschreibt, wie wir das im Alltag umsetzen: was wir voneinander erwarten, was wir nicht hinnehmen und was geschieht, wenn doch etwas schiefgeht.

Er ist kein Gesetzbuch, das jeden Einzelfall regelt. Steht eine Situation hier nicht drin, hilft eine einfache Frage weiter: Wäre die andere Person mit dem einverstanden, was ich gerade tue? Wenn du dir nicht sicher bist – frag sie.

2. Für wen und wo dieser Code gilt

Der Code gilt für alle, die beim Attraktor zusammenkommen: Mitglieder und Fördermitglieder, Gäste, Teilnehmende an Workshops und Kursen, Vortragende, Kursleitungen, Dienstleister:innen und den Vorstand. Wer unsere Räume betritt oder an unseren Veranstaltungen teilnimmt, für den gilt dieser Code.

Hier hat der Attraktor e.V. das Hausrecht – ausgeübt vom Vorstand und von den Personen, denen der Vorstand es überträgt (siehe Abschnitt 8):

  • in unseren Räumen im Eschelsweg 4, einschließlich aller Werkstätten [PLATZHALTER: ggf. weitere Flächen, die laut Mietvertrag zum Verein gehören];
  • bei Veranstaltungen, die wir selbst ausrichten – an anderen Orten nur, wenn die Gastgebenden uns dort das Hausrecht überlassen.

In unseren Online-Kanälen gibt es kein Hausrecht im eigentlichen Sinn; der Code gilt dort trotzdem (siehe die nächste Liste).

Hier erwarten wir Verhalten nach diesem Code:

  • direkt vor dem Haus und auf dem Weg zu und von unseren Veranstaltungen;
  • bei allen Veranstaltungen des Attraktors, ganz gleich, wo sie angekündigt werden – über Meetup, unseren Blog, den Wiki-Kalender oder anderswo. Dazu gehören zum Beispiel Basteldonnerstag, Open House, Handarbeitstreff, Stammtische, Workshops, Gamenight und Konvent;
  • bei Auftritten außerhalb des Space, bei denen wir als Attraktor dabei sind – etwa an Infoständen, auf Messen oder bei Workshops mit Partnerorganisationen. Dort gelten zusätzlich die Regeln der Gastgebenden, die auch das Hausrecht haben; im Zweifel hältst du dich an die strengere Regel;
  • in unseren Online-Kanälen: Matrix-Räume, Wiki, Pads, die Meetup-Gruppe sowie unsere Accounts und Kommentarbereiche in sozialen Netzwerken.

Verhalten außerhalb des Vereinsrahmens – zum Beispiel Belästigung, Stalking oder Drohungen zwischen Menschen aus dem Attraktor im Privaten oder per Direktnachricht, oder ein Hausverbot in einem anderen Space oder bei einem Community-Event – können wir berücksichtigen, wenn es sich unmittelbar auf die Sicherheit von Menschen bei uns oder auf das Vereinsleben auswirkt, etwa weil jemand deshalb unsere Veranstaltungen meidet.

Wie zugänglich unsere Räume sind (Stufen, Türbreiten, Toiletten, Lautstärke): [PLATZHALTER: Link zu Informationen zur Barrierefreiheit].

3. Wie wir miteinander umgehen

Neugier statt Besserwisserei. Jede:r hat hier mal bei null angefangen. Es gibt keine dummen Fragen, und niemand muss sich dafür rechtfertigen, etwas noch nicht zu können. Wenn du etwas weißt, gib es gern weiter – auf Augenhöhe und ohne Herablassung.

Frag, bevor du hilfst. Kein ungefragtes Reinreden, kein Werkzeug aus der Hand nehmen, kein fremdes Projekt übernehmen. Ausnahme: Es droht eine echte Gefahr – dann sag sofort Bescheid.

Einverständnis ist die Grundlage. Das gilt für Umarmungen und Berührungen, für Fotos, für das Anfassen fremder Projekte und Geräte und für persönliche Fragen. Ein Ja zählt nur, wenn es freiwillig und eindeutig kommt. Schweigen, Zögern oder ein „na gut, wenn's sein muss" sind kein Ja. Und ein Ja darf jederzeit zurückgenommen werden.

Menschen kommunizieren unterschiedlich. Direktheit, wenig Blickkontakt, Stimming oder lange Pausen sind keine Unhöflichkeit. Umgekehrt kann nicht jede:r Zwischentöne gut lesen. Bist du unsicher, ob jemand einverstanden ist, frag ausdrücklich nach und nimm nur ein klares Ja.

Namen und Pronomen respektieren. Sprich Menschen mit dem Namen und den Pronomen an, die sie selbst für sich verwenden. Bist du unsicher, frag nach. Vertust du dich: kurz korrigieren, weitermachen, kein großes Ding daraus machen.

Wirkung zählt mehr als Absicht. Wir alle treten mal jemandem auf die Füße, ohne es zu wollen. Macht dich jemand darauf aufmerksam: Hör zu. Sag sorry. Mach's beim nächsten Mal besser. Diskutiere nicht darüber, ob sich die andere Person verletzt fühlen „darf".

Über Sachen streiten, nicht über Menschen. Probleme sprechen wir offen an und lösen sie gemeinsam. Konstruktive Kritik an Code, Konstruktionen, Ideen und Entscheidungen ist ausdrücklich erwünscht – solange sie die Sache meint und nicht die Person. Wird eine Diskussion hitzig, mach eine Pause oder verlagere sie aus dem gemeinsamen Kanal – aber nicht in Direktnachrichten, wenn nicht alle Beteiligten das wollen.

Alle mitnehmen. Versteht jemand kein Deutsch, sprich Englisch oder übersetze kurz, damit niemand außen vor bleibt. Achte darauf, dass auch leisere Leute zu Wort kommen.

Ehrenamt wertschätzen. Alles im Attraktor läuft ehrenamtlich. Respektiere die Zeit und Arbeit, die andere in den Verein stecken – und sag ruhig mal danke. Fehlt dir etwas oder stört dich etwas: Mach einen Vorschlag oder pack selbst mit an.

Die Arbeit anderer anerkennen. Wir teilen Wissen, Pläne und Code gern offen, ganz im Sinne von Open Source. Baust du auf der Arbeit anderer auf, nenn sie. Fremde Entwürfe, Designs und Projekte kopierst, veröffentlichst oder verkaufst du nur mit dem Okay der Person oder so, wie es ihre Lizenz erlaubt.

Aufeinander achten. Kommt dir eine Situation merkwürdig vor, frag die betroffene Person, ob alles in Ordnung ist und ob sie Unterstützung möchte. Handle nicht über ihren Kopf hinweg – aber schau auch nicht weg. Du musst dich dabei nicht allein in Gefahr bringen: Ablenken, dich dazustellen, andere dazuholen oder die Ansprechpersonen informieren ist auch Hilfe.

4. Was bei uns keinen Platz hat

Die folgende Liste ist nicht abschließend. Es geht um Verhalten, das andere herabsetzt, einschüchtert, ausgrenzt oder gefährdet.

  • Diskriminierung und Abwertung wegen Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck, sexueller Orientierung, Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Sprache oder Akzent, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, Neurodivergenz, psychischer oder körperlicher Gesundheit, Körper und Aussehen, sozialer oder finanzieller Lage, Vorwissen oder dem, woran jemand arbeitet – Nähen oder Töpfern zählt hier genauso viel wie Elektronik oder Code;
  • Beleidigungen, Bloßstellen und abfällige „Witze" über Personen oder Gruppen;
  • sich ungefragt darüber auslassen, wie andere leben – was sie essen, ob und wie sie Kinder großziehen, wie sie mit ihrer Gesundheit umgehen oder womit sie ihr Geld verdienen;
  • Menschen ihre Kompetenz oder Zugehörigkeit absprechen, sie „abfragen", ob sie „echte" Nerds sind, oder ungefragt belehren; annehmen, jemand sei nur als Begleitung da und nicht selbst zum Basteln gekommen;
  • jemanden bedrohen, schubsen, schlagen, anschreien oder so in die Enge treiben, dass die Person lieber geht; zu Gewalt gegen Menschen aufrufen;
  • jemanden anfassen, der das nicht will; sexualisierte Bemerkungen; Flirten oder Annäherungsversuche, nachdem die Person Desinteresse gezeigt hat;
  • sexualisierte oder pornografische Inhalte in gemeinsamen Räumen, auf geteilten Bildschirmen und in unseren Kanälen;
  • jemandem hinterherlaufen, die Person vor dem Space abpassen, ihr Online-Leben gezielt ausspähen oder sie nach einem Nein weiter anschreiben – im Space wie online;
  • absichtlich falsche Pronomen oder einen früheren Namen verwenden (Misgendern, Deadnaming) oder jemanden gegen den eigenen Willen outen;
  • Fotos, Videos, Tonaufnahmen oder Streams von Menschen ohne deren Einverständnis (siehe Abschnitt 5);
  • Wohnort, Telefonnummer, Diagnosen oder Screenshots aus privaten Chats von anderen weitergeben, ohne dass sie das wollen (Ausnahme siehe unten);
  • Zugriff auf fremde Geräte, Accounts, Daten oder fremden Netzwerkverkehr ohne ausdrückliche Einladung – auch nicht „nur zum Testen";
  • Schutzeinrichtungen an Maschinen oder Zugangssysteme wie Attraccess und die elektronischen Schlüssel umgehen oder manipulieren;
  • Vorträge oder Workshops immer wieder zerreden oder sabotieren; fremde Projekte beschädigen oder jemanden weiter bei der Arbeit stören, nachdem die Person um Ruhe gebeten hat;
  • Symbole, Parolen und Inhalte, die Menschen verachten oder Gewalt verherrlichen – etwa rassistische, antisemitische oder faschistische;
  • jede Form von Vergeltung gegen Menschen, die eine Grenze gesetzt, einen Vorfall gemeldet oder als Zeug:in ausgesagt haben. Dazu zählen auch Gegenmeldungen, die erkennbar der Vergeltung dienen, Drohungen mit rechtlichen Schritten, um jemanden von einer Meldung abzubringen, und das Aufwiegeln anderer gegen die meldende Person;
  • Grenzen gezielt austesten – zum Beispiel Verhalten, auf das du schon hingewiesen wurdest, in abgewandelter Form wiederholen –, auch wenn es „nur Spaß" sein soll.

Keine Ausrede sind: „War doch nur ein Witz." – „War ironisch gemeint." – „Man wird ja wohl noch sagen dürfen …" – „Ich hab doch nur gefragt." – „Ich war betrunken." Meinungsfreiheit bedeutet, dass der Staat dich nicht für deine Meinung bestraft – nicht, dass ein Verein jedes Verhalten in seinen Räumen und Kanälen hinnehmen muss.

Ausnahme für Meldungen. Du verstößt nicht gegen diesen Code, wenn du Nachrichten, Screenshots, Fotos oder andere Inhalte an die Ansprechpersonen, den Vorstand, eine Beratungsstelle, deinen Rechtsbeistand oder Behörden gibst, um einen Vorfall zu melden, zu dokumentieren oder rechtlich zu verfolgen. Dasselbe gilt, wenn du einzelne Menschen in gutem Glauben gezielt vor einer konkreten Gefahr warnst.

Das darfst du jederzeit:

  • Nein sagen, ohne es zu begründen.
  • Andere darauf ansprechen, wenn sie Mist bauen – auch wenn die Stimmung dann kurz kippt. Das muss nicht höflich, ruhig oder perfekt formuliert sein: Eine scharfe Reaktion auf eine Grenzverletzung ist nicht dasselbe wie die Grenzverletzung.
  • Projekte, Ideen und Vereinsbeschlüsse deutlich kritisieren – konstruktiv und in der Sache.
  • Was die Beteiligten ehrlich miteinander vereinbart haben – etwa derben Humor unter Freund:innen –, bleibt ihre Sache, solange es niemand Unbeteiligtes mitbekommen muss. Das gilt nie für abwertende Sprüche über andere Menschen oder Gruppen: Die sind nicht okay – weder in gemeinsamen Räumen und Kanälen noch unter vier Augen, auch wenn die Anwesenden „nichts dagegen haben".

Beschwerden darüber, dass jemand eine Grenze gesetzt hat, über den Ton, in dem auf Diskriminierung hingewiesen wurde, oder über angeblichen „umgekehrten Rassismus" oder „umgekehrten Sexismus" behandeln wir nicht als Verstoß. Drohungen und Beleidigungen bleiben dagegen Verstöße – ganz gleich, von wem sie kommen.

Wenn dir jemand sagt, dass du zu weit gegangen bist: Hör auf. Hör zu. Sag sorry, ohne dich lang zu rechtfertigen. Und such nicht das Gespräch mit der Person, wenn sie das nicht möchte. Findest du, dass dir Unrecht getan wurde? Dann kläre das mit dem Vorstand – nicht mit der Person, die dich angesprochen hat.

5. Fotos, Video & Privatsphäre

Im Attraktor entstehen großartige Projekte, und die wollen wir auch zeigen. Menschen sind aber kein Deko-Hintergrund für deine Fotos.

  • Standard ist: kein Foto ohne Frage – auch bei Veranstaltungen. Frag, bevor du Menschen fotografierst, filmst oder aufnimmst, und noch einmal, bevor du ein solches Bild irgendwo hochlädst. Wer im Hintergrund zu sehen ist, muss ebenfalls einverstanden oder nicht zu erkennen sein.
  • Bildschirme, Notizen, Entwürfe und Projekte anderer sind privat, bis die Person etwas anderes sagt. Kein Mitlesen über die Schulter, kein Abfotografieren.
  • Bei Veranstaltungen sagen die Organisierenden vorher an, ob fotografiert, gefilmt oder gestreamt wird. Eine solche Ansage ersetzt nicht das Einverständnis der Einzelnen. Kameras und Streams erfassen nur klar markierte Bereiche, und es gibt immer eine kamerafreie Zone. [VORSCHLAG: Ein Aufkleber oder Band „Bitte keine Fotos"] ist ein zusätzliches Signal – wer keins trägt, hat damit nicht zugestimmt.
  • Vorträge werden nur aufgezeichnet, wenn die Vortragenden zugestimmt haben und das Publikum vorher Bescheid weiß.
  • Fotos von Kindern und Jugendlichen veröffentlichen wir nur mit dem Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten – und nur, wenn die jungen Menschen selbst einverstanden sind.
  • Veröffentlichungen des Vereins (Blog, soziale Netzwerke, Meetup) zeigen ab Inkrafttreten dieses Codes erkennbare Personen nur mit deren Einverständnis. Möchtest du ein Bild von dir entfernt haben – auch ein älteres –, schreib an [PLATZHALTER: Kontakt für Öffentlichkeitsarbeit]; wir kümmern uns darum [VORSCHLAG: innerhalb von 14 Tagen].
  • Wer für Presse, Film oder Fernsehen im Space drehen will, spricht das vorher mit dem Vorstand ab. Auch eine solche Absprache ersetzt nicht das Einverständnis jeder einzelnen Person, die im Bild zu sehen ist.
  • Wer wann im Space ist, ist ebenfalls privat. Daten aus Schließsystem, Attraccess oder anderen Systemen werden nicht genutzt, um Menschen zu überwachen oder ihnen nachzuspüren.
  • Was im Vertrauen gesagt wurde, bleibt unter euch. Inhalte aus nicht-öffentlichen Matrix-Räumen gibst du nicht ohne Zustimmung der Beteiligten nach außen weiter. Die Ausnahme für Meldungen aus Abschnitt 4 gilt auch hier.

6. Sicherheit und gemeinsamer Raum

Alles Praktische – Aufräumen, Lagern, Verbrauchsmaterial, Rauchen, Übernachten, Ruhezeiten – regeln die Werkstattordnung [PLATZHALTER: Fassung vom …, beschlossen am …] und die Hausordnung [PLATZHALTER: Link; eine Hausordnung muss erst noch beschlossen werden]. Bei Fragen der Arbeitssicherheit ist die Werkstattordnung maßgeblich. Hier steht nur, was das Miteinander betrifft.

Maschinen nur mit Einweisung und nüchtern. Vor der Nutzung brauchst du die allgemeine Sicherheitseinweisung und die Einweisung für die jeweilige Maschine. Für welche Maschinen du freigeschaltet bist und wer einweisen darf, siehst du in Attraccess. Bist du angetrunken, bekifft, durch Medikamente beeinträchtigt oder fühlst du dich nicht fit, lass die Maschinen aus.

Warnen und hinhören. Siehst du, dass jemand sich oder andere gefährdet, sprich es sofort an. Wirst du gewarnt: erst anhalten, dann diskutieren.

Schäden und Beinahe-Unfälle melden. Defektes Werkzeug und Beinahe-Unfälle meldest du den Werkstattbeauftragten. Wir suchen dabei keine Schuldigen – Meldungen machen die Werkstatt sicherer.

Im Notfall: Not-Aus drücken, Menschen gehen vor Sachen, 112 anrufen. Bei Verdacht auf Vergiftung (z. B. durch Harze, Lösungsmittel oder andere Chemikalien) berät der Giftnotruf (siehe Abschnitt 9). Unfälle meldest du danach dem Vorstand.

Rücksicht im gemeinsamen Raum. Der Space gehört allen, die gerade da sind. Schau in den Terminkalender und leg laute Arbeiten nicht in die Zeit von Vorträgen, Workshops oder Treffen. Musik und Videos nur so laut, dass sie niemanden stören – frag im Zweifel nach oder nimm Kopfhörer. Braucht jemand einen Arbeitsplatz zum Arbeiten, geht das vor: Wer dort nur zusammensitzt und redet, macht Platz.

Gäste. Gäste sind herzlich willkommen – beim Basteldonnerstag, beim Open House und bei unseren Veranstaltungen. Bringst du Gäste mit oder lässt du jemanden herein, bist du für sie ansprechbar, machst sie mit diesem Code bekannt und schreitest ein, wenn sie dagegen verstoßen. Die Werkstattmaschinen nutzen Nichtmitglieder nur in Begleitung eines Mitglieds, das für die jeweilige Maschine eingewiesen ist. Hast du einen Schlüssel, lässt du nur Personen herein, gegen die kein Hausverbot besteht, und hältst die Zugangstüren geschlossen.

Kinder und Jugendliche. Junge Menschen sind bei uns willkommen – ihre Förderung gehört ausdrücklich zu unserem Vereinszweck.

  • Die Maschinenwerkstätten dürfen Minderjährige nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten nutzen. Welche Maschinen sie unter welcher Aufsicht nutzen dürfen, regelt die Werkstattordnung.
  • [PLATZHALTER: allgemeine Regel zur Begleitung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Workshops, z. B. ab welchem Alter sie allein kommen dürfen.]
  • Erwachsene geben Minderjährigen weder Alkohol noch Tabak noch andere Drogen.
  • [VORSCHLAG: Erwachsene sind mit Minderjährigen nicht allein und unbeobachtet; in Workshops für junge Menschen sind immer mindestens zwei Erwachsene dabei (Sechs-Augen-Prinzip). Keine privaten Einzelchats oder Treffen mit Minderjährigen.]
  • Geht es um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen, holen wir uns fachliche Beratung – etwa durch eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8b SGB VIII, vermittelt über das Jugendamt – und handeln auch ohne Zustimmung der Beteiligten, wenn das zum Schutz nötig ist. Ansprechperson für Kinderschutz: [PLATZHALTER: Name/Kontakt].

Alkohol und andere Substanzen. Wenn du Alkohol trinkst, dann in Maßen und nicht in den Werkstätten. Niemand wird zum Trinken gedrängt; nichts zu trinken ist genauso normal. Alkohol oder andere Substanzen entschuldigen keine Grenzüberschreitung.

7. Wenn etwas passiert

Erlebst oder beobachtest du etwas, das gegen diesen Code verstößt – oder bist du einfach unsicher –, dann sprich uns an. Um Unterstützung zu bekommen, musst du nichts beweisen, und es muss nichts „schlimm genug" gewesen sein.

Bei akuter Gefahr: Ruf 110 (Polizei) oder 112 (Rettungsdienst/Feuerwehr). Informiere danach – wenn möglich – die Ansprechpersonen oder den Vorstand.

Wer dir hilft. Die Ansprechpersonen [VORSCHLAG: benanntes Team; PLATZHALTER: Namen und wie man sie erkennt, z. B. Foto-Aushang am Eingang und im Wiki] stehen an der Seite der Person, die sich an sie wendet. Du entscheidest, mit welcher von ihnen du sprichst. Sie sind nicht immer im Space; bei Veranstaltungen sagen wir an, wer ansprechbar ist. Über Maßnahmen gegen andere entscheiden nicht die Ansprechpersonen, sondern der Vorstand [VORSCHLAG: oder ein dafür gewähltes Gremium] nach Anhörung aller Seiten. Die Ansprechpersonen bringen dabei deine Sicht ein.

So erreichst du uns:

  • Persönlich: bei einer Ansprechperson deiner Wahl oder bei einem Vorstandsmitglied.
  • Über eine Vertrauensperson: Du kannst dich auch an jemanden wenden, dem du vertraust. Wirst du selbst so angesprochen: Hör zu, hilf der Person, die Ansprechpersonen zu erreichen, wenn sie das möchte, und erzähl nichts ohne ihr Okay weiter.
  • Per E-Mail: an [PLATZHALTER: eigene Adresse, z. B. awareness@attraktor.org, auf die nur die Ansprechpersonen Zugriff haben – vor Veröffentlichung prüfen, wer das Postfach technisch verwaltet].
  • Im Chat: per Direktnachricht in Matrix an eine Ansprechperson [PLATZHALTER: Matrix-IDs und Homeserver]. Nutze möglichst Ende-zu-Ende-verschlüsselte Direktnachrichten.
  • Anonym: [VORSCHLAG; PLATZHALTER: anonymes Formular und/oder Briefkasten im Space]. Wir speichern dabei keine IP-Adressen; bedenke aber, dass Einzelheiten in deiner Nachricht Rückschlüsse auf dich zulassen können. Anonyme Hinweise nehmen wir ernst. Wir können dann aber nicht nachfragen und dir auch nicht berichten, was daraus geworden ist.
  • Wenn der Vorstand betroffen ist oder alle Ansprechpersonen befangen sind: [PLATZHALTER: externe Stelle, mit der wir eine Vereinbarung haben – z. B. das Awareness-Team eines befreundeten Space oder eine externe Awareness-Beratung; Kontakt].

Nur Bescheid geben. Du kannst uns auch nur informieren, ohne dass wir etwas unternehmen. Wir halten es dann vertraulich fest. So erkennen wir, wenn eine Person mehrfach auffällt.

Hilfreich, aber keine Voraussetzung: wann und wo es passiert ist, wer beteiligt war, was genau geschehen ist, ob es Zeug:innen gibt und – bei Vorfällen online – Screenshots oder Links.

Was dann passiert:

  1. Hast du dich nicht anonym gemeldet, bestätigen wir dir den Eingang innerhalb von [PLATZHALTER: Frist, z. B. drei Tagen].
  2. Wir nehmen uns Zeit für dich und klären gemeinsam, was du brauchst. Wie sich eine Situation für dich angefühlt hat, beurteilst du – niemand redet es dir klein. Niemand wird zu einer Aussprache oder Mediation gedrängt.
  3. Welche Schritte wir gehen, besprechen wir mit dir: ob wir mit der anderen Person sprechen, ob dein Name fällt und ob du auf dem Laufenden gehalten werden willst.
  4. Ehrlich gesagt: Bevor wir Maßnahmen gegen eine Person ergreifen, müssen wir ihr sagen, was ihr vorgeworfen wird, und sie anhören. In einem kleinen Verein kann sie dann ahnen, wer sich gemeldet hat. Das besprechen wir vorher mit dir. Willst du das nicht, können wir trotzdem etwas tun: die Situation im Blick behalten, Veranstaltungen anders organisieren, allgemeine Hinweise geben und deine Meldung festhalten.
  5. Sind andere Menschen in Gefahr oder geht es um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen, kann es nötig sein, auch ohne deinen ausdrücklichen Wunsch zu handeln – etwa, um jemanden aus dem Space zu verweisen. Dann sprechen wir vorher mit dir, soweit das möglich ist, und schützen deine Identität, so gut es geht.
  6. Bevor wir über Maßnahmen entscheiden, die über eine Sofortmaßnahme hinausgehen, klären wir den Sachverhalt so gut wie möglich, hören alle Seiten an und entscheiden, ob ein Verstoß gegen diesen Code vorliegt. Für Unterstützung musst du nichts beweisen – bei Maßnahmen gegen andere wägen wir ab, was wir wissen.
  7. Gehen gegenseitige Meldungen ein, prüfen wir, wer zuerst Grenzen verletzt hat und wer sich dagegen gewehrt hat.
  8. Wir sagen dir, was wir unternommen haben – soweit du das möchtest und soweit dem keine berechtigten Interessen anderer entgegenstehen.

Vertraulichkeit. Wir gehen vertraulich mit deiner Meldung um: Nur die Personen, die den Fall bearbeiten, erfahren davon. Deinen Namen nennen wir nur mit deinem Einverständnis. Ausnahmen gibt es, wenn Menschen in Gefahr sind, wenn eine Maßnahme ohne diese Angaben nicht fair möglich ist (die beschuldigte Person muss wissen, was ihr vorgeworfen wird) oder wenn das Gesetz uns zur Auskunft verpflichtet. Kommt es zu einem Vereinsausschluss, kann nach der aktuellen Satzung die Mitgliederversammlung als Berufungsinstanz mit dem Fall befasst werden. Auch dann bringen wir nur so viel ein wie nötig und schützen deine Identität, so gut es geht [VORSCHLAG: Über Berufungen gegen Maßnahmen nach diesem Code entscheidet ein kleines, gewähltes Vertrauensgremium statt der gesamten Mitgliederversammlung – setzt eine Satzungsänderung voraus]. Bevor so etwas geschieht, sprechen wir mit dir. Vorfälle werden nicht in Matrix-Räumen oder im Konvent verhandelt. Wer selbst beteiligt oder befangen ist, ob Ansprechperson oder Vorstand, hält sich aus dem Fall heraus. Was wir aufschreiben, wer Zugriff hat und wann es gelöscht wird: [PLATZHALTER: Link zur Datenschutzinformation für Meldungen].

Anzeige. Ob du Anzeige bei der Polizei erstattest, entscheidest du. Wenn du möchtest, unterstützen wir dich dabei – eine Anzeige ist aber keine Voraussetzung dafür, dass wir handeln.

Wenn dir selbst etwas vorgeworfen wird. Du erfährst, was dir vorgeworfen wird, und wirst angehört, bevor über Maßnahmen entschieden wird, die über eine Sofortmaßnahme hinausgehen. Du kannst eine Vertrauensperson zum Gespräch mitbringen. Bitte nimm keinen Kontakt zur meldenden Person auf, um die Sache „zu klären", solange sie das nicht ausdrücklich möchte.

8. Konsequenzen

Wir reagieren angemessen – je nachdem, wie schwer ein Verstoß wiegt, ob er sich wiederholt und wie die Person darauf reagiert. Ziel ist, dass Betroffene und die Gemeinschaft wieder sicher sind – nicht Vergeltung. Bei schweren Vorfällen können Stufen übersprungen werden.

Niemand steht über diesem Code. Amt, Dauer der Mitgliedschaft, Verdienste, Fachwissen oder Freundschaften schützen nicht vor Konsequenzen. Fällt dadurch eine Einweisung, ein Workshop oder ein Amt weg, lösen wir das anders.

Was davon heute schon gilt: Für Mitglieder sieht unsere Satzung derzeit nur den Vereinsausschluss vor. Die Stufen 2 bis 4 setzen für Mitglieder eine Satzungsänderung voraus und sind deshalb als [VORSCHLAG] markiert.

  1. Hinweis und Gespräch. Oft reicht ein klares Wort – von Umstehenden oder von den Ansprechpersonen. Betroffene müssen das nicht selbst übernehmen.
  2. Verwarnung [VORSCHLAG – setzt Satzungsänderung voraus]. Eine förmliche Verwarnung durch Beschluss des Vorstands, die festgehalten und nach der in der Datenschutzinformation genannten Frist gelöscht wird.
  3. Auflagen [VORSCHLAG – setzt Satzungsänderung voraus]. Zum Beispiel: kein Kontakt zu einer bestimmten Person, keine Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen, Entzug von Maschinenfreigaben in Attraccess oder des Schlüssels, Ausschluss aus Matrix-Räumen oder der Meetup-Gruppe. Bis zur Satzungsänderung entscheidet der Vorstand bei Mitgliedern nur im Rahmen seiner Verwaltung des Vereinseigentums, etwa über Schlüssel und Maschinenfreigaben. Mitgliedsrechte – Einladung zur Mitgliederversammlung, Informationen des Vorstands, Stimmrecht – bleiben von Auflagen immer unberührt; Einladungen gehen weiterhin an die bekannte Adresse.
  4. Befristetes Hausverbot [VORSCHLAG für Mitglieder – setzt Satzungsänderung voraus]. Der Vorstand kann per Beschluss ein befristetes Hausverbot für Räume und Veranstaltungen aussprechen.
  5. Vereinsausschluss. Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund nach § 4 Abs. 6 und 7 der Satzung ausgeschlossen werden. Dabei gilt das dort geregelte Verfahren: Das Mitglied erhält die Gründe schriftlich, kann innerhalb von zwei Wochen Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung verlangen. Gegen den Ausschluss ist die Berufung an die Mitgliederversammlung möglich; sie ist schriftlich binnen eines Monats nach Zugang des Beschlusses an den Vorstand zu richten. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.

Personen, die nicht Mitglied sind, kann der Vorstand per Beschluss ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot erteilen. Bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen braucht es dafür einen sachlichen Grund; die Person wird nach Möglichkeit angehört, und die Entscheidung wird festgehalten. Verstöße gegen die Werkstattordnung können zusätzlich nach deren eigenen Regeln zu einem Nutzungsverbot führen.

Sofortmaßnahmen in akuten Situationen. Wer andere bedroht, belästigt oder gefährdet und auf Aufforderung nicht aufhört, muss den Space oder die Veranstaltung sofort verlassen. Das anordnen darf, wem der Vorstand die Ausübung des Hausrechts für akute Situationen per veröffentlichtem Beschluss übertragen hat [VORSCHLAG: jedes anwesende Vorstandsmitglied, die Ansprechpersonen, die Leitung einer Veranstaltung und, wenn niemand von ihnen da ist, jedes anwesende Mitglied]. Dabei gilt:

  • Niemand wendet körperliche Gewalt an. Weigert sich eine Person zu gehen, wird die Polizei (110) gerufen.
  • Im Zweifel muss nicht die Person gehen, die eine Grenzverletzung angesprochen hat. Wer diese Befugnis missbraucht, verstößt selbst gegen diesen Code.
  • Eine Sofortmaßnahme gilt [VORSCHLAG: höchstens bis zum Ende des Tages bzw. 48 Stunden] und wird [VORSCHLAG: innerhalb von 24 Stunden] dem Vorstand und den Ansprechpersonen gemeldet. Über alles Weitere entscheidet der Vorstand.
  • Online können die Moderierenden Beiträge entfernen und Personen stummschalten oder aus Räumen entfernen; auch das wird gemeldet.

Einwände. Hältst du eine Maßnahme gegen dich für falsch, kannst du dich schriftlich an den Vorstand wenden. [PLATZHALTER: Frist und Verfahren für Einwände gegen Maßnahmen unterhalb des Vereinsausschlusses.] Für den Vereinsausschluss gilt die Berufung an die Mitgliederversammlung nach der Satzung.

9. Unterstützung außerhalb des Vereins

Wir sind ein Verein von Ehrenamtlichen, keine Beratungsstelle. Professionelle Hilfe bekommst du hier. Die meisten Stellen beraten auf Deutsch, einige auch in anderen Sprachen. (Angaben geprüft am 23.09.2026 auf den jeweiligen offiziellen Websites.)

StelleKontaktErreichbarkeit
Polizei – Notruf110rund um die Uhr
Feuerwehr / Rettungsdienst – Notruf112rund um die Uhr
Ärztlicher Bereitschaftsdienst – wenn es nicht lebensbedrohlich ist, die Praxen aber geschlossen sind116 117 · 116117.derund um die Uhr
Giftinformationszentrum-Nord (zuständig u. a. für Hamburg) – bei Vergiftung oder Verdacht darauf0551 19240 · giz-nord.derund um die Uhr
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" – anonym, kostenlos, in 18 Sprachen und in Gebärdensprache116 016 · hilfetelefon.derund um die Uhr
Hilfetelefon „Gewalt an Männern" – kostenlos0800 1239900 · maennerhilfetelefon.deMo–Do 8–20 Uhr, Fr 8–15 Uhr
NOTRUF für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V., Hamburg040 255566 · frauennotruf-hamburg.deSprechzeiten siehe Website; bei hinterlassener Nummer Rückruf innerhalb von 24 Stunden
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch0800 22 55 530 · hilfe-portal-missbrauch.deMo, Mi, Fr 9–14 Uhr, Di, Do 15–20 Uhr (nicht an bundesweiten Feiertagen sowie am 24. und 31.12.)
WEISSER RING – Opfer-Telefon, kostenlos, anonym116 006 · weisser-ring.detäglich 7–22 Uhr
TelefonSeelsorge – kostenlos, anonym0800 111 0 111 · 0800 111 0 222 · 116 123 · telefonseelsorge.derund um die Uhr
Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon, kostenlos116 111 · nummergegenkummer.deMo–Sa 14–20 Uhr
empower – Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, Hamburg; kostenlos, mehrsprachig040 284016-67 · hamburg.arbeitundleben.de/politische-bildung/empowerTermin nach Absprache per Telefon oder E-Mail
HateAid – Beratung bei digitaler Gewalt, kostenlosKontakt über hateaid.orgsiehe Website
Magnus-Hirschfeld-Centrum Hamburg – u. a. Schwulenberatung, LesBiQueere Beratung, Trans*beratung040 278 778 00 · mhc-hh.deBeratungszeiten der einzelnen Angebote siehe Website
Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Beratung bei DiskriminierungKontaktformular auf antidiskriminierungsstelle.gov.de–

10. Änderungen, Feedback & Transparenz

Dieser Code ist nicht in Stein gemeißelt. Fehlt dir etwas, ist etwas unklar oder funktioniert etwas in der Praxis nicht, sag es uns – den Ansprechpersonen, dem Vorstand oder im Konvent. Änderungen beschließt [PLATZHALTER: zuständiges Organ – Vorschlag: die Mitgliederversammlung]. Die jeweils gültige Fassung steht mit Datum und Versionsnummer auf unserer Website und im Wiki. Spätestens [VORSCHLAG: ein Jahr] nach Inkrafttreten schauen wir gemeinsam, was sich bewährt hat und was nicht.

Einmal im Jahr berichten wir anonymisiert, wie viele Meldungen es gab und welche Arten von Maßnahmen ergriffen wurden – so, dass niemand daraus erkennbar wird.

Weichen deutsche und englische Fassung voneinander ab, gilt die deutsche.

11. Lizenz & Dank

Dieser Text wurde für den Attraktor e.V. geschrieben. Er steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0): https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de – andere Spaces dürfen ihn gern übernehmen und anpassen.

Beim Aufbau haben wir uns an den Verhaltensregeln anderer Communities orientiert. Einzelne Punkte sind angelehnt an den Code of Conduct des Chaosdorf (Düsseldorf; CC BY 3.0, in der Fassung von Leitstelle511 / CCC Hannover) – vor allem die Liste dessen, was kein Verstoß ist –, an den Berlin Code of Conduct (CC BY-SA 4.0) – vor allem die Liste unerwünschten Verhaltens – und im Aufbau der Konsequenzen an den Contributor Covenant (CC BY 4.0). Weitere Anregungen kamen von Entropia (Karlsruhe), Stratum0 (Braunschweig), c-base (Berlin), Hacksaar, dem Hackerspace Bielefeld und dem Awareness-Konzept der CCC-Events. Danke an alle, die daran gearbeitet haben – und an alle im Attraktor, die diesen Code mit Leben füllen.